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E-Rezept

Alle Medikamente zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse verordnen wir auf E-Rezept.

Sie können die Medikamente mit Ihrer Versichertenkarte in jeder deutschen Apotheke abholen.

Sie können auch einen Papier-Ausdruck (DIN A4) des E-Rezepts bekommen. Dieser wird jedoch nur benötigt, wenn Sie Ihre Versichertenkarte in der Apotheke nicht vorlegen können. Sagen Sie dies bei Bestellung bitte gleich mit an.

Privat- und Betäubungsmittel-Rezepte, Verordnungen z.B. für Hilfsmittel und Krankengymnastik sowie Überweisungen und Einweisungen werden noch auf Papier ausgestellt.

 

Wichtig bei Bestellung:

Ihre Versichertenkarte muss weiter in jedem Quartal bei uns eingelesen werden.

Bei Ihrer ersten Bestellung in einem Quartal kommen Sie bitte mit der Karte in unsere Praxis. Erst danach holen Sie Ihre Medikamente ab.

Bei weiteren Bestellungen innerhalb des Quartals müssen Sie nicht mehr in die Praxis kommen.

Bestellen Sie bitte wie bisher per Anrufbeantworter oder Email.

 

Telefon        04181 - 940 53 66     (Anrufbeantworter)

E-Mail          rezepte@allgemeinmedizin-buchholz.de

 

Unsere Bearbeitungszeit für Prüfung und Freigabe beträgt 2 Sprechstunden-Tage.